Kartenbetrug kann schnell teuer werden – aber wer haftet eigentlich im Schadensfall?
18.11.2025 –Grundsätzlich gilt: Wer seine Sorgfaltspflichten verletzt, haftet selbst für den entstandenen Schaden. Aber was bedeutet das konkret?
Zu Ihren Pflichten als Karteninhaber:in gehören:
- Karte sicher aufbewahren und nicht an Dritte weitergeben
- Persönliche Daten, wie PIN-Codes, SMS-Codes, CVC/CVV-Nummer oder Passwörter niemals an Dritte weitergeben
- Zahlungsaufforderungen kontrollieren, d. h. vor Freigabe der Zahlung Betrag prüfen und Zahlungsempfänger abgleichen
- PIN immer geschützt eingeben
- Sichere Passwörter benutzen. Keine offensichtlichen Zahlenkombinationen für PIN verwenden wie z. B. Geburtstage, Auto- oder Telefonnummern
- PIN und Karte separat aufbewahren
- Kartenabrechnungen rechtzeitig kontrollieren, d. h. in der Regel innert 30 Tagen; Unstimmigkeiten sofort beim Kartenherausgeber melden
- Karte bei Diebstahl, Verlust oder Missbrauch sofort sperren lassen
Fazit: Sorgfalt schützt – auch vor finanziellen Folgen. Die genauen Pflichten und die Haftungsfrage sind im Vertrag mit Ihrem Kartenherausgeber geregelt.