Geldautomaten und Zahlterminals für Konto-, Debit- und Kreditkarten sind in der Schweiz äusserst sicher. Gehen Sie achtsam mit Ihrer Karte und Ihrer PIN um, um zu verhindern, dass Betrüger an Ihr Konto gelangen.
Geben Sie Ihre PIN immer verdeckt ein, zum Beispiel durch Ihre Hand oder Ihr Portemonnaie. Lassen Sie sich dabei von niemandem beobachten oder ablenken. Wenn Ihnen Automaten oder Zahlterminals oder auch Personen in der Nähe verdächtig vorkommen, brechen Sie die Transaktion ab und melden Sie Ihre Beobachtungen dem Betreiber des Automaten oder der Polizei (ausserhalb der Öffnungszeiten). Sollte Ihre Karte unvermittelt von einem Geldautomaten oder einem Zahlterminal eingezogen werden oder darin stecken bleiben, lehnen Sie unbedingt fremde Hilfe ab. Teilen Sie den Vorfall umgehend dem Betreiber des Automaten sowie Ihrem Kartenherausgeber mit.
Bei der Eingabe Ihrer PIN sollte niemand zusehen können. Geben Sie Ihre PIN immer verdeckt ein, zum Beispiel durch Ihre Hand oder Ihr Portemonnaie. Lassen Sie sich dabei von niemandem beobachten oder ablenken. Lernen Sie Ihre PIN auswendig. Schreiben Sie diese niemals auf die Karte und bewahren Sie die PIN auch nicht zusammen mit der Karte auf. Geben Sie Ihre PIN niemandem bekannt – auch nicht der Polizei oder Mitarbeitenden Ihres Finanzinstituts.
Die von Ihrem Finanzinstitut zugewiesene PIN ist sicher und kann grundsätzlich nicht geknackt werden. Auch lässt sie sich nicht aufgrund von Daten vom Magnetstreifen, dem Kartenchip oder Kontoauszügen errechnen. Gelingt es Betrügern jedoch, Ihre PIN auszuspähen, können sie relativ einfach auf Ihr Konto zugreifen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre PIN immer verdeckt eingeben.
Falls Sie die PIN für Ihre Konto-, Debit- oder Kreditkarte vergessen haben, können Sie bei Ihrem Finanzinstitut eine neue anfordern.
Kartendiebstähle passieren häufig in der Nähe von Geldautomaten oder Karten-Zahlterminals aber auch an Orten, an denen sich viele Menschen auf engem Raum befinden. Die Täter nutzen dann die Unachtsamkeit der Opfer – zum Beispiel beim Einkaufen, auf Reisen, in Restaurants oder an Veranstaltungen – und stehlen die Karte.
An Ihre PIN gelangen die Täter meist, indem sie Sie beim Bezahlen mit der Karte oder beim Geldabheben beobachten. Geben Sie deshalb Ihre PIN immer verdeckt ein, zum Beispiel durch Ihre Hand oder Ihr Portemonnaie. Besonders einfach haben es die Täter, wenn die PIN auf einen Zettel im Portemonnaie oder auf der Karte notiert wurde.
Schauen Sie den Geldautomaten oder das Zahlterminal genau an. Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, zum Beispiel ein wackeliger Aufsatz oder Spuren von Klebestreifen, benutzen Sie den Automaten nicht und melden Sie Ihre Beobachtungen dem Betreiber des Automaten oder der Polizei (ausserhalb der Öffnungszeiten).
Missbräuchliche Transaktionen sind solche, die Sie nicht getätigt haben. Kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug (auch online über e-banking) oder Ihre Abrechnung regelmässig und sehr genau. Entdecken Sie solche missbräuchlichen Transaktionen, melden Sie dies sofort Ihrem Finanzinstitut oder Kartenherausgeber. Dies hilft bei der Klärung von Haftungsfragen. Zudem kann das Finanzinstitut so präventive Massnahmen einleiten und die Sicherheit bei der Kartenzahlung erhöhen.
Haben Sie den Verdacht auf einen Missbrauch Ihrer Konto-, Debit- oder Kreditkarte, melden Sie dies umgehend Ihrem Finanzinstitut oder Kartenherausgeber und lassen Sie die Karte sofort sperren. Falls Sie bereits missbräuchliche Transaktionen auf Ihrem Konto oder Ihrer Abrechnung festgestellt haben, sollten Sie ausserdem Anzeige bei der Polizei erstatten.
Lassen Sie im Falle eines Kartenverlusts die Karte sofort sperren. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Finanzinstitut oder Kartenherausgeber auf.
In folgenden Fällen sollten Sie zudem Anzeige bei der Polizei erstatten:
- Die Karte wurde Ihnen (allenfalls zusammen mit Bargeld oder Identitätsdokumenten) gestohlen.
- Sie haben auf Ihrem Konto oder Ihrer Abrechnung Transaktionen festgestellt, die Sie nicht getätigt haben.
Ja. Mit einer Anzeige bei der Polizei unterstützen Sie die Polizei bei ihren Ermittlungen und der Suche nach potenziellen Betrügern.
Lassen Sie Ihre Karte sofort sperren, wenn sie gestohlen wurde, wenn Sie sie verloren haben, wenn Sie missbräuchliche Transaktionen auf Ihrem Konto feststellen oder wenn Ihre Karte unvermittelt von einem Automaten eingezogen wurde. Zögern Sie nicht und kommen Sie dieser Pflicht raschmöglichst nach.
Ihre Karte können Sie rund um die Uhr, auch am Wochenende, per Telefon bei Ihrem Finanzinstitut oder Kartenherausgeber sperren lassen. Geben Sie wenn möglich Kartennummer und Art des Kontos an. Tragen Sie die Telefonnummer Ihres Finanzinstituts immer bei sich (jedoch nicht zusammen mit der Karte). Speichern Sie sie auch in Ihrem Handy ab. So können Sie im Notfall rasch reagieren.
Geben Sie wenn möglich Kartennummer und Art des Kontos sowie dessen Inhaber an. Notfalls können Sie Ihre Karte jedoch auch ohne diese Informationen sperren lassen. Das Finanzinstitut wird Sie dann mittels Kontrollfragen (zum Beispiel momentaner Kontostand, letzter Bezug, regelmässige Eingänge) identifizieren.
Bei einzelnen Finanzinstituten ist es möglich, die Karte nach einer vorgängigen Sperrung wieder entsperren zu lassen. Normalerweise wird die Karte aus Sicherheitsgründen jedoch vernichtet und das Finanzinstitut oder der Kartenherausgeber stellt eine neue aus. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Finanzinstitut oder Kartenherausgeber auf.
Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei, wenn Ihnen Bargeld, Karten oder Identitätsdokumente gestohlen wurden oder wenn auf Ihrem Konto Transaktionen stattgefunden haben, die Sie nicht getätigt haben. Melden Sie zudem einen Verlust Ihrer Karte oder einen möglichen Kartenmissbrauch sofort Ihrem Finanzinstitut oder Kartenherausgeber.
Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Bereiten Sie sich auf Ihren Termin bei der Polizei vor und beschaffen Sie sich vorab folgende Informationen:
- Konto- und Kartennummer
- Sperrdatum/-zeit
- Missbräuchliche Transaktionen (Datum, Zeit, Ort). Beachten Sie, dass nur vollständig abgerechnete Transaktionen angezeigt werden können.
- Haben eventuell weitere verdächtige Transaktionsversuche stattgefunden? (Datum, Zeit, Ort)
- Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie und wann die Täter an Ihre Karte oder Karteninformationen und Ihre PIN gelangt sein könnten.
- Können Sie den vermuteten Ort der Manipulation respektive des Betrugs beschreiben? (Ort, Adresse, Besonderheiten des Automaten, zum Beispiel eine Manipulation)
Bei einer Zahlung mit PIN und einer Zahlung mit Unterschrift wird eine andere Methode zur Identifizierung des Karteninhabers (Cardholder verification method) angewendet (PIN oder Unterschrift).
Nein. Beide Karten sind absolut sicher – vorausgesetzt, der Karteninhaber geht achtsam damit um.
Haben Sie den Betrag mit Ihrer Kreditkarte bezahlt, können in Einzelfällen Zahlungen rückgängig gemacht werden: Zum Beispiel dann, wenn Ware nicht geliefert wurde oder mangelhaft ist. Der Anbieter Ihrer Kreditkarte storniert die Belastung dann vorläufig, bis der Fall geklärt ist.
Nein. Ihre Konto-, Debit- oder Kreditkarte ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an Familienmitglieder, enge Vertraute, Polizisten oder Bankangestellte. Behalten Sie auch Ihre PIN für sich. Für Ehepartner, Kinder usw. können Sie bei Ihrem Finanzinstitut eine eigene Karte beantragen.
Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. In der Regel hängt die Haftung von der Art des Vorfalls sowie Ihrem Vertrag ab. Aber auch das eigene Verhalten respektive Verschulden spielt eine Rolle. Karteninhaberinnnen und Karteninhaber sind für die eigene Karte und deren Einsatz selbst verantwortlich. Liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, haften die Kartenbesitzer in den meisten Fällen selbst.