In seiner jährlichen Medienkonferenz vom 29. Juni 2022 wies der Schweizerische Bankenombudsman darauf hin, dass im Jahr 2021 erneut ein starker Anstieg von Beanstandungen bezüglich Betrugsfällen verzeichnet werden musste. Darunter fallen gefälschte Zahlungsaufträge, Enkeltrick-Betrüger aber auch Phishing-Mails, unrechtmässige Bezüge mit Karten oder manipulierte Geldautomaten. In vielen Fällen wird dabei die Sorgfaltspflicht seitens Bankkundinnen und Bankkunden nicht eingehalten
04.07.2022 –Wer im Fall eines Betrugs auf eine Entschädigung hofft, muss in der Regel nachweisen können, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Auch beim Kartenbetrug sind sich Kartenbesitzerinnen und -besitzer oft nicht darüber im Klaren, was eine Sorgfaltspflichtverletzung ist.
Typische Sorgfaltspflichtverletzungen bei Kartenbetrug sind (nicht abschliessend):
- PIN an andere Personen (Freunde, Familie, Polizisten, Bankberater, hilfsbereite Person usw.) weitergeben.
- PIN beim Eingeben nicht abdecken.
- PIN schriftlich zusammen mit der Karte aufbewahren.
- Eine Zahlung bestätigen, die man gar nicht selbst ausgeführt hat.
- Einen Bestätigungscode weitergeben
- Persönliche Angaben weitergeben (Name, Adresse, Bank, Kartennummer, Kartensicherheitscode, Ablaufdatum der Karte usw.)
- Die Karte bei Verlust oder Diebstahl nicht umgehend sperren
Seien Sie also aufmerksam im Umgang mit Ihren Debit- und Kreditkarten und halten Sie sich an die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen am Bancomaten, am Zahlungsterminal und im Internet. Debit- und Kreditkarten sind grundsätzlich sehr sichere Zahlungsmittel, wenn die Sorgfaltspflicht eingehalten wird.